Das Kündigungsschutzverfahren spielt im Arbeitsrecht eine zentrale Rolle und bietet einen wichtigen Schutz im Falle einer Kündigung. Ziel des Kündigungsschutzverfahrens ist es, die Rechtmäßigkeit einer Kündigung zu überprüfen.
Was ist ein Kündigungsschutzverfahren?
Ein Kündigungsschutzverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, das Beschäftigten das Recht gibt, die Rechtmäßigkeit einer Kündigung vor Gericht überprüfen zu lassen. Um dieses Recht wahrzunehmen, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Eine der wichtigsten Anforderungen ist die Einhaltung der Klagefrist, die drei Wochen ab Zugang der Kündigung beträgt. Wird diese Frist versäumt, gilt nach ihrem Ablauf die Kündigung als rechtswirksam, selbst wenn sie möglicherweise rechtswidrig oder formell fehlerhaft ist. Während des gesamten Kündigungsschutzverfahrens besteht die Möglichkeit, eine einvernehmliche Einigung zu erzielen, durch die das Verfahren vorzeitig, zum Beispiel gegen Zahlung einer Abfindung beendet werden kann. Ein Anspruch auf die Zahlung der Abfindung besteht jedoch nicht. Beide Parteien – Arbeitnehmer und Arbeitgeber – sollten sich im Vorfeld umfassend über die potenziellen Risiken und Kosten eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens informieren. Ein Kündigungsschutzprozess kann neben zeitlichem Aufwand auch finanzielle Belastungen mit sich bringen, die im Vorhinein sorgfältig abgewogen werden sollten.
Wer trägt die Kosten einer Kündigungsschutzklage?
In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht gilt, dass beide Parteien – also sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber – ihre eigenen Kosten zu tragen hat, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Dies umfasst neben den Kosten für die Vertretung durch Anwälte auch mögliche Auslagen. Die Höhe der gerichtlichen Kosten richtet sich dabei nach dem sogenannten Streitwert, der eine zentrale Berechnungsgrundlage darstellt.
Im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens wird der Streitwert in der Regel auf das Dreifache des monatlichen Bruttogehalts des Arbeitnehmers festgelegt. Dies bedeutet, dass der Verdienst des Arbeitnehmers eine direkte Auswirkung auf die Verfahrenskosten hat.
Sollten im Verlauf des Kündigungsschutzprozesses zusätzliche Ansprüche zur Verhandlung kommen, etwa auf die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses, ausstehenden Lohn oder Gehaltszahlungen, erhöht sich der Streitwert entsprechend. Eine Erhöhung des Streitwerts führt meist auch zu steigenden Kosten für das Verfahren, da die Gebührenordnung auf dem Streitwert basiert.
Falls keine Rechtsschutzversicherung besteht, ist es besonders ratsam, sich vor der Einleitung eines Gerichtsverfahrens ausführlich über die entstehenden Kosten zu informieren und die möglichen finanziellen Belastungen sorgfältig gegen die Erfolgsaussichten und Ziele des Verfahrens abzuwägen.
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Anwaltliche Expertise im Bereich Kündigungsschutz
Was ist eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht?
Eine Kündigungsschutzklage ist ein Rechtsmittel, das ein Arbeitnehmer einlegt, wenn er der Auffassung ist, dass seine Kündigung durch den Arbeitgeber unwirksam ist. Ziel der Klage ist es, gerichtlich feststellen zu lassen, dass das Arbeitsverhältnis fortbesteht, weil die Kündigung entweder unrechtmäßig oder sozial ungerechtfertigt war.
Wird die Kündigung vor dem Arbeitsgericht für unwirksam erklärt, bedeutet dies, dass das Arbeitsverhältnis weiterbesteht.
Allerdings entspricht dies nach einer Kündigung nicht immer den Wünschen beider Parteien. Viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind nach einer Kündigung an einer Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr interessiert. In solchen Fällen wird oft ein Vergleich angestrebt, bei dem der Arbeitnehmer eine Abfindung erhält und im Gegenzug auf die Rückkehr an den Arbeitsplatz verzichtet.
Wann muss eine Kündigungsschutzklage erhoben werden?
Die Kündigungsschutzklage ist im Kündigungsschutzgesetz (KSchG) geregelt. Besonders relevant ist hierbei § 4 KSchG, der die Klagefrist für die Erhebung der Kündigungsschutzklage festlegt. Der Arbeitnehmer muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung die Klage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen, um die Unwirksamkeit der Kündigung geltend zu machen.
Eine Kündigungsschutzklage muss auch dann erhoben werden, wenn die Kündigungsfrist von Arbeitnehmern falsch berechnet wurde. Es gibt keine separate Klage, um nur die fehlerhafte Frist anzufechten. Stattdessen muss die gesamte Kündigung innerhalb der gesetzlichen Frist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung vor Gericht angefochten werden.
Die Fristen zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage laufen auch dann weiter, wenn sich der Arbeitnehmer im Urlaub befindet, da der Zugang der Kündigung rechtlich als erfolgt gilt, sobald das Schreiben in den Machtbereich des Empfängers gelangt, etwa durch Zustellung an die Wohnadresse.
Auch wenn die Kündigung formelle Fehler aufweist, wie beispielsweise eine fehlende Unterschrift, die Nichteinhaltung der Schriftform oder das Versäumnis, den Betriebsrat anzuhören, sollte eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden.
Selbst wenn eine Rückkehr an den Arbeitsplatz nicht angestrebt wird, kann die Klage für viele Menschen sinnvoll sein.
Wann sollte eine Kündigungsschutzklage erhoben werden?
Eine Kündigungsschutzklage sollte erhoben werden, wenn ein Arbeitnehmer die Wirksamkeit einer Kündigung überprüfen lassen möchte, weil er diese für ungerechtfertigt oder rechtswidrig hält.
Gründe für eine Kündigungsschutzklage
- Sozial ungerechtfertigte Kündigung
Es liegen keine ausreichenden betrieblichen, persönlichen oder verhaltensbedingten Gründe für die Kündigung vor, weshalb diese als sozial ungerechtfertigt gilt. - Formelle Fehler
Die Kündigung weist formelle Mängel auf, wie z.B. die Nutzung einer digitalen statt schriftlichen Form, eine fehlende oder unvollständige Unterschrift (z.B. nur Paraphe) oder das Unterlassen der vorgeschriebenen Anhörung des Betriebsrats. - Besonderer Kündigungsschutz ohne behördliche Zustimmung
Ein Grund für die Kündigungsschutzklage liegt vor, wenn für den Arbeitnehmer ein besonderer Kündigungsschutz besteht und der Arbeitgeber keine Zustimmung der zuständigen Behörde eingeholt hat. Dieser behördliche Genehmigungsvorbehalt ist zwingend erforderlich für geschützte Personengruppen, wie Schwangere, Arbeitnehmer in Elternzeit, schwerbehinderte Arbeitnehmer oder Betriebsratsmitglieder. - Diskriminierung oder Rachekündigung
Die Kündigung erfolgte aufgrund von Diskriminierung oder als Reaktion auf die Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten. - Unberechtigte fristlose Kündigung
Der Arbeitnehmer hält eine fristlose Kündigung für unberechtigt und möchte diese rechtlich überprüfen lassen.
Diese Gründe können die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage erheblich steigern und machen die Klage oft sinnvoll.
Ziel der Kündigungsschutzklage
- Die Klage zielt in der Regel darauf ab, die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses gerichtlich feststellen zu lassen.
- Häufig wird jedoch auch eine Abfindung angestrebt, insbesondere wenn eine Weiterbeschäftigung aufgrund der Umstände nicht sinnvoll erscheint oder beide Parteien eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses bevorzugen. Ein gesetzlicher Anspruch auf die Abfindung von Seiten des Arbeitgebers besteht in der Regel jedoch nicht, sodass diese oft nur im Rahmen einer Verhandlung oder eines Vergleichs erreicht werden kann.
Voraussetzungen für ein Kündigungsschutzverfahren
Um ein Kündigungsschutzverfahren einzuleiten, muss der Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen.
Das Einhalten dieser Frist für die Klageerhebung ist daher entscheidend, um sich gegen eine Kündigung zu wehren und die Erfolgsaussichten im Kündigungsschutzverfahren zu wahren. Sollte die Frist bereits abgelaufen sein, gibt es nur in wenigen Ausnahmefällen die Möglichkeit, eine nachträgliche Zulassung der Klage zu erreichen, was jedoch hohe Anforderungen an den Nachweis der Gründe für die Fristversäumnis stellt.
Ablauf des Kündigungsschutzverfahrens
Gütetermin: der Ablauf
Nach Einreichung der Kündigungsschutzklage setzt das Arbeitsgericht in der Regel eine sogenannte Güteverhandlung an einem Gütetermin an, bei der der Vorsitzende Richter zugegen ist. Der Gütetermin erfolgt zwei Wochen nach Klageerhebung. Ziel beim Gütetermin ist es, eine einvernehmliche, d.h. gütliche Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu erzielen und den Rechtsstreit möglichst frühzeitig beizulegen.
Kommt in der Güteverhandlung keine gütliche Einigung zustande, wird das Gericht einen sog. Kammertermin bestimmen. Vor dem Kammertermin haben beide Parteien die Möglichkeit, ihre Ansichten und Argumente schriftlich ausführlich darzulegen und Beweise einzureichen.
Ablauf im Kammertermin
Der Kammertermin findet vor der Kammer des Arbeitsgerichts statt, der Vorsitzende Richter und zwei ehrenamtliche Richter, die die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite vertreten, zugegen sind.
In der Kammerverhandlung werden die rechtlichen und tatsächlichen Aspekte der Kündigung und der Kündigungsschutzklage vor der Kammer eingehend erörtert. Es können Zeugen vernommen werden und beide Seiten können ihre Standpunkte darlegen.
Der Ablauf der Kammerverhandlung endet häufig mit einem Urteil, kann aber auch zu einem weiteren Vergleichsversuch zwischen den Parteien führen.
Urteil des Gerichts
Am Ende des Verfahrens steht das Urteil des Gerichts, das die Kündigung entweder für unwirksam erklärt oder ihr stattgibt. Wird die Kündigung für unwirksam erklärt, bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen und der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Weiterbeschäftigung.
Erklärt das Gericht die Kündigung für rechtmäßig, endet das Arbeitsverhältnis.
Berufung und Revision
Gegen das Urteil des Arbeitsgerichts können beide Parteien unter bestimmten Voraussetzungen Berufung beim Landesarbeitsgericht einlegen.
In einer weiteren Instanz besteht die Möglichkeit der Revision beim Bundesarbeitsgericht. Diese ist jedoch nur in Ausnahmefällen zulässig und erfordert eine ausdrückliche Zulassung durch das Landesarbeitsgericht. Eine Revision wird typischerweise nur zugelassen, wenn der Fall grundsätzliche Bedeutung hat.
Kosten im Kündigungsschutzverfahren
Gerichtskosten
In der ersten Instanz des Arbeitsgerichts, zu der auch das Kündigungsschutzverfahren gehört, gelten besondere Regelungen für die Gerichtskosten. Anders als in vielen anderen Rechtsgebieten gibt es hier bestimmte Ausnahmen und Erleichterungen:
- Einigung oder Klagerücknahme vor dem Kammertermin: Wird der Kündigungsschutzprozess vor dem Kammertermin durch eine Einigung in der Güteverhandlung beendet oder die Klage beim Arbeitsgericht zurückgenommen, können die Gerichtskosten deutlich reduziert oder in einigen Fällen sogar vollständig erlassen werden.
- Kammertermin und Urteil: Wenn ein Kammertermin stattfindet und das Verfahren weitergeführt wird, entstehen in der Regel Gerichtskosten, die sich nach dem Streitwert des Verfahrens richten.
- Kostenverteilung bei Urteil: Ergeht ein Urteil, gilt grundsätzlich das Kostentragungsprinzip, wonach die unterliegende Partei die Gerichtskosten zu tragen hat.
Anwaltskosten
- Erste Instanz: In der ersten Instanz des Arbeitsgerichts trägt jede Partei unabhängig vom Ausgang des Verfahrens ihre eigenen Kosten für Rechtsanwälte. Dies bedeutet, dass sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber für die Kosten ihrer jeweiligen Rechtsvertretung selbst aufkommen müssen, selbst wenn sie das Verfahren gewinnen.
- Zweite und dritte Instanz: In der Berufungs- und Revisionsinstanz (vor dem Landesarbeitsgericht bzw. Bundesarbeitsgericht) gilt das Prinzip der Kostentragung durch die unterliegende Partei. Hier muss die Partei, die den Prozess verliert, sowohl die Gerichtskosten als auch die Kosten für den Anwalt der Gegenseite tragen.
Diese Regelungen können die Entscheidung zur Einlegung eines Rechtsmittels in die höheren Instanzen beeinflussen, da die finanzielle Belastung bei einem möglichen Unterliegen deutlich steigen kann.
Kündigungsschutzklage als Arbeitnehmer
Lohnt sich eine Kündigungsschutzklage für Arbeitnehmer immer?
Eine Klage kann für Arbeitnehmer in vielen Situationen vorteilhaft sein, da viele Kündigungserklärungen rechtlich angreifbar sind.
Ob sich eine Kündigungsschutzklage für Sie persönlich lohnt, hängt von der individuellen Situation ab. Eine Klage kann sich vor allem in dem Fall lohnen, wenn die Kündigungserklärung offensichtlich rechtswidrig, sozial ungerechtfertigt oder formell fehlerhaft ist.
Besonders vorteilhaft sind Kündigungsschutzklagen, wenn das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Anwendung findet. Das ist der Fall, wenn der Arbeitnehmer für mehr als die Dauer von sechs Monaten im Unternehmen beschäftigt ist und der Betrieb mehr als zehn Mitarbeiter in Vollzeit hat. In solchen Fällen schützt das KSchG vor sozial ungerechtfertigten Kündigungen. Bei betriebsbedingten Kündigungen muss der Arbeitgeber eine Sozialauswahl treffen, bei der Aspekte wie Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten und eventuelle Schwerbehinderung berücksichtigt werden. Fehler in dieser Auswahl können vor dem Arbeitsgericht zur Unwirksamkeit der Kündigung führen.
Auch bei verhaltensbedingten Kündigungen ist Vorsicht geboten: In der Regel muss vor einer Kündigung eine Abmahnung durch den Arbeitgeber ausgesprochen werden, damit der Arbeitnehmer die Chance hat, sein Verhalten zu korrigieren. Fehlt diese Abmahnung oder ist das Verhalten nicht schwerwiegend genug, steht die Wirksamkeit einer solchen Kündigung in Frage.
Wichtig ist zudem, dass formelle Fehler oft einen Grund für erfolgreiche Kündigungsschutzklagen darstellen können. Ein formeller Fehler liegt unter anderem dann vor, wenn die Kündigung von einer unberechtigten Person unterschrieben wurde oder die Vollmacht des Unterzeichnenden fehlt.
Auch die Schriftform muss gewahrt werden; eine Kündigung per E-Mail oder mündlich besitzt keine Wirksamkeit. Zudem kann eine Kündigung angegriffen werden, wenn die Zustimmung einer Behörde erforderlich gewesen wäre, aber nicht vorliegt. Dies ist beispielsweise der Fall bei Schwerbehinderten oder bei Arbeitnehmern in Elternzeit, bei denen die Zustimmung des Integrationsamts oder der zuständigen Behörde erforderlich ist.
Im Falle von kurzer Betriebszugehörigkeit oder während der Probezeit lohnt sich Kündigungsschutzklagen oft weniger, da der Kündigungsschutz nach dem KSchG in der Regel nicht greift. Eine Ausnahme kann jedoch vorliegen, wenn formelle Fehler begangen wurden, etwa falsche Fristen gesetzt wurden, oder wenn die Kündigung vom Arbeitsverhältnis gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstößt, zum Beispiel bei Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Religion oder im Fall einer Behinderung.
Die Frage und Einschätzung, ob ein Unternehmen als Kleinbetrieb gilt, kann komplex sein, besonders wenn mehrere Betriebe einen sog. Gemeinschaftsbetrieb bilden. In Zweifelsfällen sollte ein Fachanwalt für Arbeitsrecht zu Rate gezogen werden.
Wichtigkeit des Kündigungsschutzverfahrens für Arbeitgeber
Die Bedeutung und Notwendigkeit eines Kündigungsschutzverfahrens gilt nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Arbeitgeber. Sie müssen sicherstellen, dass die Kündigungsgründe rechtlich gerechtfertigt sind und innerhalb der Kündigungsfrist kommuniziert werden, um das Arbeitsverhältnis zu beenden. Einige Kündigungen bedürfen sogar einer Zustimmung, deren Fehlen zur Unwirksamkeit der Kündigung führen kann.
Gibt es einen gewichtigen Kündigungsgrund, sollte von der Vorstellung Abstand genommen werden, dass nach dem Kündigungsschutzprozess automatisch eine Abfindung gezahlt wird – denn nicht jede Kündigung ist automatisch unwirksam. Jede Kündigung muss jedoch sorgfältig vorbereitet und geprüft werden, da eine unwirksame oder sozial ungerechtfertigte Kündigung zu hohen Abfindungszahlungen führen kann.
Eine fundierte Prüfung durch einen qualifizierten Anwalt im Vorfeld stellt sicher, dass die Kündigung für das Arbeitsverhältnis den rechtlichen Anforderungen entspricht und unnötige finanzielle Belastungen durch Klagen vor dem Arbeitsgericht oder lange Rechtsstreitigkeiten vermieden werden.
Vorbereitung einer Kündigung Arbeitgeber: wesentliche Aspekte
Die Vorbereitung einer Kündigung erfordert ein hohes Maß an Sorgfalt und umfassendes Verständnis des Kündigungsschutzes. Daher ist es unerlässlich, im Vorfeld mögliche Fehlerquellen auszuschließen und die Kündigung durch einen Anwalt rechtssicher vorzubereiten. Wenn dies gewissenhaft erfolgt, trägt dies zur Reduzierung von Risiken und zur Vermeidung unnötiger Kosten und Verfahren vor dem Arbeitsgericht bei.
Hierbei sind die folgenden Aspekte von besonderer Bedeutung:
- Prüfung der Kündigungsgründe
Zunächst muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass für die Kündigung ein ausreichender Kündigungsgrund vorliegt. Es ist zu unterscheiden zwischen:- Betriebsbedingten Gründen (z.B. Stellenabbau),
- Verhaltensbedingten Gründen (z.B. wiederholtes Fehlverhalten des Mitarbeiters),
- Personenbedingten Gründen (z.B. dauerhafte Arbeitsunfähigkeit).
- Beachtung des besonderen Kündigungsschutzes
Bestimmte Personengruppen, wie Schwangere, Mitarbeiter in Elternzeit, schwerbehinderte Arbeitnehmer oder Betriebsratsmitglieder, genießen einen besonderen Kündigungsschutz beim Arbeitgeber. Hier ist in der Regel eine Zustimmung der zuständigen Behörde erforderlich. Wird diese nicht eingeholt, ist die Kündigung unwirksam. - Formale Anforderungen und Schriftform
Die Kündigung muss die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform aufweisen und handschriftlich unterschrieben sein. Digitale Dokumente oder Kündigungen ohne vollständige Unterschrift (z.B. nur Paraphe) sind nicht zulässig und können zur Unwirksamkeit der Kündigung führen. - Anhörung des Betriebsrats
Besteht ein Betriebsrat, muss dieser vor Ausspruch der Kündigung ordnungsgemäß angehört werden. Die Anhörung muss vollständig und rechtzeitig erfolgen, und der Betriebsrat ist über die Gründe der Kündigung zu informieren. Eine fehlende oder fehlerhafte Anhörung macht die Kündigung unwirksam. - Einhaltung der Kündigungsfristen
Die vertraglich oder gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfristen müssen eingehalten werden. Bei fristlosen Kündigungen ist zu prüfen, ob ein ausreichender Grund für die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht. - Dokumentation und Beweissicherung
Um im Fall eines Rechtsstreits eine fundierte Argumentation vorlegen zu können, sollten alle relevanten Dokumente und Beweise sorgfältig zusammengestellt und dokumentiert werden. Dies umfasst auch etwaige Abmahnungen bei verhaltensbedingten Kündigungen.
Weshalb ein Fachanwalt für Arbeitsrecht essentiell ist
Nach Erhalt einer Kündigung können Arbeitnehmer von der Expertise eines Fachanwalts für Arbeitsrecht profitieren. Ein Rechtsanwalt kann sowohl den Zugang zum Arbeitsgericht erleichtern, als auch professionelle Unterstützung beim Thema Klagefrist, Rechtsschutz und bei der Klageerhebung bieten.
Insbesondere in den ersten Wochen nach Klageerhebung ist rechtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt elementar, um Fehler im Kündigungsschutzprozess zu vermeiden und die Position des Arbeitnehmers für die Güterverhandlung im Gütetermin zu stärken.
Eine fundierte rechtliche Beratung zum Ablauf kann zudem das Verständnis des Arbeitnehmers für die Komplexität des Arbeitsverhältnisses und der Kündigung selbst erhöhen. Daher ist die Beauftragung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht ein wesentlicher Schritt zur Wahrung der Rechte und Interessen des Arbeitnehmers.
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Auf Basis der spezifischen Umstände Ihres Falls entwickle ich eine maßgeschneiderte Verhandlungsstrategie. Hierbei berücksichtige ich die Stärke der Kündigungsgründe, die Beschäftigungsdauer, das Prozessrisiko und andere relevante Faktoren. Ziel ist es, für Sie die bestmögliche Verhandlungsposition zu erreichen. - Kommunikation mit der Gegenseite
Ich übernehme die vollständige Kommunikation mit der Gegenseite oder deren Vertretern und achte darauf, dass Ihre Interessen klar und professionell vertreten werden. - Verhandlungsführung
Um Ihre Ziele optimal zu erreichen, führe ich die Verhandlungen mit der Gegenseite und setze mich im Prozess konsequent für Ihre Rechte ein. - Beratung bei Abfindungsangeboten
Falls ein Abfindungsangebot für eine gütliche Einigung von Seiten des Arbeitgebers vorliegt, berate ich Sie über die Vor- und Nachteile und gebe Empfehlungen zu möglichen Verbesserungen oder Alternativen, um das für Sie günstigste Ergebnis zu erzielen. - Vertretung vor Gericht
Sollte eine außergerichtliche gütliche Einigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht möglich sein, vertrete ich Sie engagiert vor dem Arbeitsgericht und setze mich für Ihre Interessen ein, um die bestmögliche Entscheidung zu erzielen.